Nachbar entfernt gemeinschaftlichen Zaun ohne Zustimmung - wie lange ist die Verjährungsfrist?

Hallo zusammen,

auf der Grenze von unserem Grundstück und dem Grundstück des Nachbarn stand bis letztes Jahr ein Zaun. Aus eher unerfindlichen Gründen verlangte unser Nachbar zuerst von uns, den Zaun zu verändern, und dann ihn komplett zu entfernen. Wir wollten den Zaun aber behalten da wir einen Hund und Kinder haben. Es folgte ein Briefverkehr, wo er uns aufforderte den Zaun zu entfernen und dann drohte, dass er den Zaun selber entfernen werde. Wir haben ihm schriftlich untersagt, den Zaun zu entfernen, da es sich nach unserem Verständnis um gemeinsames Eigentum handelt. Alle Versuche die Sache auf friedlichem Weg zu klären, scheiterten (u.a. haben wir ihm angeboten die Hälfte der Kosten für einen neuen Zaun zu übernehmen). Letztendlich hat der Nachbar den Zaun entfernt und uns untersagt wieder einen Zaun auf der Grundstücksgrenze zu erreichten. Den Zaun etwas versetzt auf unserem Grundstück neu zu erreichten ist auf Grund der örtlichen Gegebenheiten nur schwer machbar, dort steht eine Hecke und wir dürfen auch nicht auf sein Grundstück um einen neuen Zaun zu erreichten.

Wir haben mit dem Nachbarn bereits besprochen, dass er nach unserem Verständnis den Zaun wiederherstellen muss, er hat direkt abgelehnt.

Der Zaun stand dort seit ca. 30 Jahren. Er stand genau auf der Grundstücksgrenze, tendentiell sogar eher auf unserer Seite, und das können wir auch gut nachweisen. Wer ihn erreichtet hat ist unklar, wir haben das Haus erst vor ein paar Jahren gekauft. Wie gesagt handelte es sich nach unserem Verständnis um gemeinsames Eigentum. In dem Fall kann der Nachbar den Zaun auch nicht ohne unsere Zustimmung entfernen.

Frage: Wann verjährt der Vorfall? Wie lange habe ich Zeit, um bzgl. der Sache (mit einem Anwalt) gegen meinen Nachbarn vorzugehen? Wir wohnen in Bayern.

Ich frage, weil ich nach wie vor versuche, die Sache auf "friedlichem" Weg zu klären, es gibt leider noch andere Streitthemen. Einen Anwalt möchte ich nur als Ultima Ratio einschalten. Ich möchte aber auch den Zeitpunkt nicht verpassen, wo die Sache verjährt.

Viele Grüße