Privatkauf von Kfz mit Mängeln
Vor 2 Wochen habe ich ein Fahrzeug von einer privaten Person in Höhe von 5.000 € gekauft. Das Fahrzeug wurde vor Kauf besichtigt, ein Kaufvertrag (ADAC Mustervertrag) wurde abgeschlossen und der Verkäufer hat auf mehrfacher Nachfrage bestätigt, dass das Fahrzeug ohne Mängel ist. Dies wurde auch vertraglich festgehalten.
Nachdem das Fahrzeug angemeldet überführt wurde stellten sich einige Tage später einige sogenannte "versteckte" Mängel fest.
- Das Panoramschiebedach ist undicht: Nachdem es einige Tage geregnet hatte stellte ich im Kofferraum auf dem seitlichen Ablagefach Wasseransammlung (zum Teil hat sich schon Schimmel gebildet) fest.
- Dieselpartikelfilter, Glühkerzen und das dazugehörige Steuergerät müssen ausgetauscht werden. Dies wurde am Mittwoch, den 24.04.2024 durch eine von uns aufgesuchte Werkstatt bestätigt. Unser Werkstatt hatte eine Einsicht auf die Historie und die Rechnungen des Fahrzeuges, wobei festgestellt wurde, dass der Verkäufer vor ca. 1.000 km vor Verkauf dieses Problem von einer anderen Werkstatt festgestellt bekommen hat. Dies wurde aber vom Verkäufer weder behoben noch wurde der Mangel bei Verkauf erwähnt.
- Die Funktionen des PDC spinnen. Vermutung unserer Werkstatt sind, dass durch den Wassereintritt über das Panoramadach dieser Mangel entstanden ist. Dadurch sind irreparabele Schäden sind nicht auszuschließen.
- Weitere kleinere Mängel wurden auch noch festgestellt (z.B. Getriebeölaustritt, Motorölaustritt, Auto zieht quer bei hohen Geschwindigkeiten)
Der Verkäufer zeigt sich hier nicht entgegenkommend. Mittlerweile werden jegliche Arten der Kommunikation ignoriert. Unsere Priorität wäre es das Fahrzeug zurück zu geben, dass heißt vom Kaufvertrag zurück zu treten.
Wie sieht es in dieser Angelegenheit rechtlich aus?
Ich habe keine Rechtsschutzversicherung und weiß aktuell nicht, wie ich mich am besten verhalten sollte.